Mutterschutz

Für schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz sieht der Gesetzgeber ein besonders hohes Schutzniveau vor. Neben der Verpflichtung, bereits bei der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz spezielle Gefährdungen für schwangere Personen zu berücksichtigen, sieht dass Mutterschutzgesetz zusätzlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für jeden Einzelfall vor. 
Im Rahmen unserer betriebsärztlichen Tätigkeit unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung, beraten Sie zu ggf. notwendigen betrieblichen Beschäftigungsverboten und stehen auch ihren schwangeren Mitarbeiterinnen mit ärztlichem Rat zur Verfügung. 

Ggf. sinnvolle Laboruntersuchungen (z.B. zur Bestimmung der Immunitätslage bei biologischen betrieblichen Gefährdungen) führen wir ebenfalls durch.